NEUE
HANDGEPÄCKSBESTIMMUNGEN
Ab 6. November
2006 gelten folgende Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck für alle
Ab- und Weiterflüge von einem EU-Flughafen sowie von Island, Norwegen und
Schweiz – laut der neuen, EU-weit gültigen Verordnung zur
Sicherheitsbestimmung 1546/2006 (Änderung von No.622/2003):
Flüssigkeiten
und vergleichbare Produkte
Sie dürfen
Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte ähnlicher Konsistenz (z.B.
Gels, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Sprays) weiterhin in
Packungen bis zu je 100ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie
jeweils in Einzelbehältern in einem transparenten, wieder
verschließbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem
Liter verpackt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahlt von
Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro
Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss
er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Davon
ausgenommen sind Baby-Nahrung, Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische
Zwecke) sowie Medikamente, die Sie während des Fluges brauchen. Diese
Artikel können Sie
zusätzlich
zum Plastikbeutel mitnehmen. Sie müssen an der Kontrollstelle vorgelegt
und der Bedarf plausibel begründet werden.
Bitte beachten
Sie, an den Sicherheitskontrollen folgende Artikel separat vorzuweisen:
- • den transparenten
Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100ml
- • Laptops und
elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys,...)
- • Jacken und Mäntel
- • Produkte, die Sie in
Airport Shops gekauft haben
Sealed-Bag-Verfahren
für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops
Alle Artikeln,
die Sie an Bord oder im Duty Free Shop kaufen, müssen in einem vom
Verkaufspersonal versiegelten Plastikbeutel transportiert und mit
Flugnummer und Datum gekennzeichnet werden (muss von außen lesbar sein).
Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen
und versiegelt bleiben.
Artikel und
Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen Sie nicht mit an Bord
nehmen.
Die
Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.
Diese Regelung
entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am
06.05.2007
rechtsverbindlich.
Detaillierte
Informationen der EU-Kommission finden Sie über folgende Links
(EU-Kommission):
und |