NEUE HANDGEPÄCKSBESTIMMUNGEN

Ab 6. November 2006 gelten folgende Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck für alle Ab- und Weiterflüge von einem EU-Flughafen sowie von Island, Norwegen und Schweiz – laut der neuen, EU-weit gültigen Verordnung zur Sicherheitsbestimmung 1546/2006 (Änderung von No.622/2003):

Flüssigkeiten und vergleichbare Produkte

Sie dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte ähnlicher Konsistenz (z.B. Gels, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Sprays) weiterhin in Packungen bis zu je 100ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie jeweils in Einzelbehältern in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem Liter verpackt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahlt von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

Davon ausgenommen sind Baby-Nahrung, Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke) sowie Medikamente, die Sie während des Fluges brauchen. Diese Artikel können Sie

zusätzlich zum Plastikbeutel mitnehmen. Sie müssen an der Kontrollstelle vorgelegt und der Bedarf plausibel begründet werden.

Bitte beachten Sie, an den Sicherheitskontrollen folgende Artikel separat vorzuweisen:

  1. • den transparenten Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100ml
  2. • Laptops und elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys,...)
  3. • Jacken und Mäntel
  4. • Produkte, die Sie in Airport Shops gekauft haben

Sealed-Bag-Verfahren für Spirituosen und Kosmetika aus Duty Free Shops

Alle Artikeln, die Sie an Bord oder im Duty Free Shop kaufen, müssen in einem vom Verkaufspersonal versiegelten Plastikbeutel transportiert und mit Flugnummer und Datum gekennzeichnet werden (muss von außen lesbar sein). Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen Sie nicht mit an Bord nehmen.

Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt.

Diese Regelung entspricht der bereits geltenden IATA-Empfehlung und wird erst am

06.05.2007 rechtsverbindlich.

Detaillierte Informationen der EU-Kommission finden Sie über folgende Links (EU-Kommission):
Banner - Rapid und Banner - Rapid